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Kostenloser Reiserücktritt wegen höherer Gewalt?
08.01.2020 15:30

Kostenloser Reiserücktritt wegen höherer Gewalt?

Waldbrände in Australien, Messerattacken in London, Gelbwesten-Proteste in Frankreich: Aus Furcht vor Naturkatastrophen, Terrorakten oder politischen Unruhen am Zielort sagen Urlauber immer wieder bereits bezahlte Pauschalreisen ab. In welchen Fällen kann man eine Reisebuchung wegen höherer Gewalt kündigen und den Reisepreis in voller Höhe zurückfordern?

Ein Reiserücktritt mit Anspruch auf volle Kostenerstattung ist nach deutschem Recht möglich, wenn nicht vorhersehbare Umstände die Reise erheblich gefährden, erschweren oder vereiteln. Dazu zählen beispielsweise schwere Erd- und Seebeben, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen im Reisegebiet. Auch Kriege, Krankheitsepidemien und flächendeckende politische Unruhen berechtigen zum Reiserücktritt, nicht allerdings räumlich beschränkte Proteste oder vereinzelte Anschläge. Einzelne Terrorattacken wie kürzlich in London oder Paris zählen zum allgemeinen Lebensrisiko, das man als Reisender überall in Kauf nehmen muss. Kommt es vor Reiseantritt zu Umständen, die zum Rücktritt berechtigen, muss der Veranstalter den Reisepreis ohne Abzüge erstatten, falls man den Vertrag kündigt. Ein Umbuchungsangebot auf ein anderes Reisziel braucht man nicht  zwingend annehmen. Treten die Rücktrittsgründe erst nach Reisebeginn auf und muss die Reise abgebrochen werden, braucht der Veranstalter den Reisepreis nur anteilig zurückzahlen, Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen kann er einbehalten. Sind An- und Abreise - wie bei Pauschalarrangements üblich - im Reisevertrag enthalten, ist der Veranstalter verpflichtet, auch die außerplanmäßige Rückreise organisieren. Wird die Rückbeförderung teurer als geplant, kann er die Mehrkosten nicht den Kunden auflasten.

Wichtig zu wissen: Muss man eine Reise aus persönlichen Gründen wie Krankheit, Unfall oder Tod eines Angehörigen absagen, ist man nur mit einer Reiserücktrittsversicherung auf der sicheren Seite. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die bei einer Absage fälligen Stornogebühren, wenn man einen Unfall erleidet oder plötzlich krank wird, ein naher Angehöriger verstirbt oder wenn man wegen Einbruchs, Brand oder Unwetterschäden seine Wohnung unvorhergesehen nicht allein lassen kann.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: JESHOOTS-com@pixabay)

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