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Kfz-Versicherung: Den Unfallschaden selbst bezahlen?
30.05.2021 22:39

Kfz-Versicherung: Den Unfallschaden selbst bezahlen?

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich - vor allem, wenn man als Verursacher gleich einen Teil seines Schadenfreiheitsrabatts verliert und der Beitrag zur Kfz-Versicherung über Jahre hinweg kräftig steigt. In bestimmten Fällen kann es deshalb sinnvoll sein, kleinere Schäden selbst zu bezahlen. Doch wann genau lohnt sich das?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die man an fremden Fahrzeugen verursacht, die Vollkasko zahlt selbst angerichtete Unfallschäden am eigenen Wagen. Muss der Versicherer einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden regulieren, kürzt er den Schadenfreiheitsrabatt, im Folgejahr steigt der Beitrag dann kräftig. Auch wenn man zukünftig unfallfrei fährt, dauert es mehrere Jahre, bis die alte Schadenfreiheitsklasse wieder erreicht ist. Um den Rabatt nicht zu verlieren, kann es deshalb günstiger sein, kleinere selbstverschuldete Schäden aus der eigenen Tasche zu zahlen. Den genauen Betrag, den man maximal selbst übernehmen sollte, kann man sich vom Kfz-Versicherer ausrechnen lassen, er ist abhängig vom bisher erreichten Rabatt und den Rückstufungsregeln des jeweiligen Tarifs. Kundenfreundliche Kfz-Versicherer informieren nach einem Schaden übrigens automatisch, ob sich das Selbstzahlen lohnt. Faustregel: Schäden bis zirka 1.000 Euro kann man selbst übernehmen, um den Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden. Das geht übrigens auch noch, wenn der Kfz-Versicherer den Schaden bereits bezahlt hat, denn in diesem Fall hat man bis zum Jahresende und mindestens sechs Monate lang Zeit, das Geld an den Versicherer zu überweisen.

Unser Tipp: Viele Kfz-Versicherer bieten gegen bezahlbaren Beitragsaufschlag von rund 10 bis 15 Prozent Tarife mit so genanntem Rabattschutz an. Kommt es dann zu einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, springt der Versicherer zwar finanziell ein, verzichtet aber auf eine Beitragserhöhung. Eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt erfolgt je nach Vereinbarung erst ab dem zweiten oder sogar dritten Schaden innerhalb desselben Jahres.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: PublicDomainPictures@pixabay)

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